E-Mail 02 34 / 3 44 89 Facebook Instagram Xing

Erbrecht Bochum

Erben und Vererben / Testament / Pflichtteil / Enterbung / Auskunft

Wir beschäftigen uns im Erbrecht mit Vertretungsfällen der Erblasser und der Erben. Umfasst ist die Beratung in Bezug auf die Errichtung eines Testaments, mithin das „Vererben“. Dabei ist meistens die Absicherung der Ehepartner / Kinder oder deren Ausschluss im Fokus, ungeachtet der gesetzlichen Erbfolge. Ebenso umfasst die Beratung das „Erben“, mithin die Beratung der Erben in der Erbauseinandersetzung der bestehenden Erbengemeinschaft oder des enterbten Pflichtteilsberechtigten und den jeweiligen Anspruch auf Auskunftserteilung gegen die Erben oder den Erbschaftsbesitzer.


Im Erbrecht bieten wir Ihnen insbesondere folgende anwaltlichen Dienstleistungen an

  • Durchsetzung von erbrechtlichen Ansprüchen (z. B. Pflichtteilsanspruch, Vermächtnis, Erbe)
  • Beratung bei Streit in der Erbengemeinschaft (z. B. Hilfe bei Teilungsverträgen)
  • Teilungsversteigerung
  • Nachfolgeberatung und Planung
  • Testamentsgestaltung
  • Vorsorgeplanung (Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Betreuungsverfügung)
  • Vertretung im Erbscheinsverfahren (z. B. Antrag auf Erteilung eines Erbscheins, Beschaffung von Urkunden)

Erbrecht Bochum - Testament

Insbesondere ist beim Auffinden eines Testaments zu beachten, dass die Testamentseröffnung beim Nachlassgericht unverzüglich zu erfolgen hat:

Wer ein Testament auffindet oder im Besitz hat, ist verpflichtet, es unverzüglich, nachdem er von dem Tode des Erblassers Kenntnis erlangt hat, an das Nachlassgericht, ggf. in Bochum, abzuliefern.

Mehr zum Testament.


Pflichtteil / Enterbung

Der Pflichtteil im Erbrecht sichert den nächsten Angehörigen, insbesondere den Kindern und Ehegatten, eine Mindestbeteiligung am Nachlass, unabhängig vom Willen des Erblassers, der die Enterbung verfügt hat.

Mehr zum Pflichtteil.


Erbrecht Bochum - Pflichtteilsergänzung

Wurde der Pflichtteilsanspruch dadurch geschmälert bzw. vollständig ausgehöhlt, dass der Erblasser noch zu Lebzeiten Vermögenswerte an andere verschenkte, so …

Mehr zum Pflichtteilsergänzungsanspruch.


Die Erbengemeinschaft

Das Erbrecht regelt die Rechte mehrerer Erben untereinander und zu Dritten. Eine Mehrheit von Erben bilden eine Gesamthandsgemeinschaft, die sogenannte Erbengemeinschaft. Technisch gesehen bilden zwei oder mehr Erben eine sogenannte Gesamthandsgemeinschaft. Dies bedeutet, dass jeder einzelne Nachlassgegenstand, jede einzelne zum Nachlass gehörende Forderung allen Miterben gemeinschaftlich gehört. Konsequenz aus dieser gesetzlich vorgegebenen Konstruktion ist, dass ein Miterbe bis zur Teilung des Nachlasses allein nie über einen einzelnen Nachlassgegenstand verfügen kann. Miterben können immer nur gemeinsam Vermögenswerte, die in den Nachlass fallen, veräußern oder sonst über diese Werte verfügen.

Mehr zur Erbengemeinschaft


Erbrecht Bochum - Erbschein

Der Erbschein ist im Erbrecht ein amtliches Zeugnis des Nachlassgerichts, in dem beurkundet wird, wer Erbe des Verstorbenen geworden ist und klärt damit die wesentliche Frage im Erbrecht.

Mehr zum Erbschein


Wohnrecht auf Lebenszeit zur Absicherung

Wer als Eltern seine Wohnung oder sein Haus schon zu Lebzeiten an die Kinder übertragen möchte, sollte sich vorher genauestens informieren. Viele Eltern sind sich nämlich unsicher diesen Weg zu gehen, da sie dann nicht mehr allein über die Immobilie bestimmen können. Allerdings können einige Sicherungsklauseln eingebaut werden. Ein im Grundbuch eingetragenes lebenslanges Wohnrecht schützt die Eltern davor, dass sie womöglich aus „ihrem“ Haus ausziehen müssen, weil die Kinder etwa die Immobilie verkaufen wollen.

Mehr zum Wohnrecht.


Erbrecht Bochum - Schenkung auf den Todesfall

Zwischen Erbrecht und Zivilrecht:

Ist eine Schenkung auf den Todesfall zu Lebzeiten des Schenkers noch nicht vollzogen, müssen die Formvorschriften für eine letztwillige Verfügung – Testament oder Erbvertrag – eingehalten werden (§ 2301 Abs.1).

Mehr zum Thema Schenkung auf den Todesfall


Vorzeitiger Erbausgleich

Den vorzeitigen Erbausgleich, gemeint ist der Anspruch auf die lebzeitige Vermögensübertragung an nicht eheliche Kinder, gibt es nicht mehr.

Mehr zum vorzeitigen Erbausgleich


Erbrecht Bochum - vorweggenommene Erbfolge

Grundsätzlich kann freiwillig eine lebzeitige Übertragung als Erbausgleich durch den Übertragenden vorgenommen werden.

Mehr zur vorweggenommenen Erbfolge


Erbausschlagung

Wir helfen bei der Entscheidung, ob das Erben nachteilig sein kann und fristgerecht gehandelt werden muss.

Mehr zur Erbausschlagung.


Erbrecht Bochum - Testament - Scheidung

Was geschieht mit dem gemeinsamen Testament nach der Scheidung?

Gemäß § 2077 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) ist eine letztwillige Verfügung (Testament), durch die der Erblasser seinen Ehegatten bedacht hat, unwirksam, wenn die Ehe vor dem Tode des Erblassers aufgelöst worden ist.

Berliner Testament – Gültigkeitsdauer und Widerrufsmöglichkeit

ein Berliner Testament ist unbegrenzt gültig, solange die Ehe Bestand hat. Gemeinsam können die Eheleute es aber jederzeit widerrufen. Will nur ein Ehegatte das Testament widerrufen, dann muss er den Widerruf notariell beurkunden lassen und dem Ehegatten zu stellen. Wird die Ehe vor dem Tod eines Ehegatten geschieden, dann wird das Testament automatisch unwirksam. Nach dem Tod eines Ehegatten kann das Testament nicht mehr zugunsten einer anderen Person geändert werden. Wichtig: Wenn Sie Ihr privates Testament aus der amtlichen Verwahrung hohlen, bleibt es trotzdem gültig, solange es nicht vernichtet oder durch ein neues Testament ersetzt wurde. Holen Sie dagegen ein notarielles Testament zurück, verliert es in dem Augenblick die Wirksamkeit.