Erbrecht Bochum
vorweggenommene Erbfolge
Der vorzeitige Ausgleich ist im Erbrecht nur durch die vorweggenommene Erbfolge möglich
Ein gesetzliches Anrecht auf den vorzeitigen Erbausgleich ist mit der Reform entfallen. Grundsätzlich kann eine lebzeitige Übertragung nur freiwillig durch den Übergebenden entschieden werden. Kein Erbe kann nunmehr einen vorzeitigen Ausgleich verlangen.
Die vorweggenommene Ausgleichsregelung wird zumeist in der Land- und Forstwirtschaft eingesetzt. Übergaben des Hofs oder eines Land- und forstwirtschaftlichen Betriebes geschieht traditionell immer noch auf der Grundlage eines Altenteils.